Hier ein paar Zahlen aus dem Jahresbericht des DPMA von 2007
Am Jahresende 2007 in Kraft befindliche Marken: 764 472
Eintragungen 2007 gemäß §41 Markengesetz: 54 534
Anzahl der Widersprüche 2007: 7 642
54 534 Neuanmeldungen in einem Jahr, bedeutet für Inhaber einer Marke, dass man einen Patentanwalt bezahlen muss, jede Woche per Hand mehrere 100 Bildmarken auf Verletzung der angemeldeten Schutzrechte zu überprüfen. Was für eine Verschwendung von Zeit und Geld. Aber ich wette, dies sind sehr gefragte Studentenjobs. Inhaber der meisten eingetragenen Marken sind unsere Freunde von der deutschen Telekom mit 317 Marken und fast doppelt so vielen wie Henkel.
Wird denn auch überprüft ob Marken quasi noch aktiv sind? Werden bestimmte „Muster“ dann wieder frei für andere Unternehmen?
Fragen über Fragen…
Hoffentlich kommst du gut voran
Das ist nicht so einfach. Prinzipiell sind alle Marken in der Datenbank aktuell. Wenn bei der Eintragung mit einer Frist von drei Monaten kein Widerspruch eingelegt wurde, ist die Marke erstmal für zehn Jahre geschützt. Der Schutz kann dann alle zehn Jahre erneuert werden. Gründe für das Freiwerden einer Marke sind nun folgende:
# Der Inhaber verzichtet auf die Marke
# Die Verlängerungsgebühren wurden nicht oder nicht ausreichend gezahlt
# Löschungsklage wegen Verletzung älterer, schon bestehender Schutzrechte
# Löschantrag wegen Verfalls, wenn die Marke fünf Jahre nicht mehr benutzt wurde.
# Löschantrag wegen Nichtigkeit
Ich hoffe, das konnte die Frage beantworten.
http://www.dpma.de/marke/verfahren/index.html
ohh gut zu wissen. d.h. wer nicht auspasst und kein widerspruch einlegt läuft gefahr, dass jemand eine ähnliche oder gleich(klingende) marke einträgt?
überprüft das denn keiner bei der eintragung?
ok: hab’s die antwort gleich unten gefunden:
Das Markenamt überprüft aber nicht, ob gegen relative Schutzhindernisse verstoßen wird, also ob bereits ähnliche oder identische Marken registriert sind. Dies hat zur Folge, dass einerseits der Antragsteller vorher selbstständig klären muss, dass er keine Schutzrechte Dritter verletzt und, er andererseits nach erfolgreicher Eintragung kontinuierlich überwachen muss, dass keine Markenneuanmeldung seine Rechte verletzt.